Gewässerschutzanlage auf Baustelle

Sauberes Wasser beginnt auf Ihrer Baustelle!

Gewässerschutz bei öffentlichen Bauvorhaben – Anforderungen, Pflichten und technische Lösungen

Gewässer schützen – gesetzliche Pflicht für öffentliche Auftraggeber

Der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser ist in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt. Öffentliche Stellen wie Behörden, landeseigene Einrichtungen, Infrastrukturverwaltungen und kommunale Betriebe tragen dabei eine besondere Verantwortung. Sie müssen bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von Bauvorhaben sicherstellen, dass keine Verunreinigungen entstehen. Dazu sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, die Einträge von Sedimenten oder Schadstoffen wirksam verhindern.

Außenansicht einer Gewässerschutzanlage

Gewässerschutzanlage

Gewässerschutzanlage 5m³

Außenansicht einer Gewässerschutzanlage

Gewässerschutzanlage

Gewässerschutzanlage 10m³

Zentrale gesetzliche Vorgaben im Überblick

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Schutzpflichten nach §§ 1, 5 und 62 WHG; Anforderungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen.

  • EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)

    Verpflichtung zu nachhaltiger Bewirtschaftung aller Gewässer mit dem Ziel eines „guten Zustands“.

  • AwSV

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Technische Anforderungen an Baustellen, Lagerflächen und mobile Anlagen.

  • Baugesetzbuch (BauGB)

    § 1a Abs. 3: Pflicht zum sparsamen und schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Gewässerschutz: Abfluss mit Wasser

Risiken auf Baustellen

Bei Bauvorhaben können verschiedene Gewässergefährdungen entstehen. Dazu zählen insbesondere sedimentbelastetes Niederschlagswasser, der Eintrag von Schlämmen oder Baustoffresten sowie Verunreinigungen durch Betriebsstoffe von Maschinen. Auch unzureichend gesicherte Lagerflächen oder fehlende Abscheide‑ und Rückhaltesysteme stellen ein Risiko dar. Diese Faktoren können sowohl bei Bauprojekten der öffentlichen Hand als auch bei Vorhaben privater Träger relevant werden.

Gewässerschutz auf Baustelle: Mitarbeiter vor Auto

Folgen bei unzureichendem Gewässerschutz

Werden notwendige Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt, kann dies rechtliche und finanzielle Folgen haben. Mögliche Konsequenzen reichen von strafrechtlichen Ermittlungen über zusätzliche Sanierungsaufwendungen bis hin zu Anordnungen der zuständigen Behörden oder Baustopps. Zudem können Fördermittel entfallen, wenn Auflagen zum Gewässerschutz nicht eingehalten werden.

Schaubild zur Funktionsweise einer Gewässerschutzanlage

Technische Maßnahmen und fachliche Unterstützung

Für den Schutz von Oberflächen- und Grundwasser stehen verschiedene technische Lösungen zur Verfügung. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: 

  • mobile Sedimentations- und Kläranlagen 
  • Filter‑ und Abscheidesysteme 
  • Rückhalte- und Pumpsysteme 
  • auslaufsichere Lager‑ und Schutztechnik für wassergefährdende Stoffe 

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom Bauvorhaben, den örtlichen Gegebenheiten und den wasserrechtlichen Vorgaben ab. Fachliche Unterstützung kann dabei helfen, rechtliche Anforderungen einzuordnen, geeignete Systeme auszuwählen und projektbezogene Schutzkonzepte effizient umzusetzen

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