Außenansicht einer Gewässerschutzanlage
Außenansicht einer Gewässerschutzanlage
Außenansicht einer Gewässerschutzanlage
Außenansicht einer Gewässerschutzanlage mit geöffneter Tür
Außenansicht einer Gewässerschutzanlage
Schaubild zur Funktionsweise einer Gewässerschutzanlage

Gewässerschutzanlage

Gewässerschutzanlage 10m³

  • Bis zu 10 m³ Tankvolumen
  • Durchlauf-Gewässerschutzanlage
Inklusive Standard-Lieferung, Reinigung, Toilettenpapier und Abholung

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Egal ob per Mail, Telefon oder per Chat

  • Länge: 4,20m 
  • Breite: 1,50m
  • Höhe: 1,90m 
  • Gewicht: 1.900 kg

Transportdaten

  • Länge: 4,60m
  • Breite: 1,60m
  • Höhe: 2,30m

Volumen

  • Absetzvolumen 6 m³ 
  • Neutralisationsvolumen 3 m³ 
  • Wasservolumen total 8 m³ 
  • Nennvolumen 12 m³

Kapazität bei Einleitung in* 

  • Kanalisation (m³/h) 10
  • Kanalisation (l/m) 150
  • Gewässer (m³/h) 6
  • Gewässer (l/m) 100
  • Versickerung (m³/h) 8
  • Versickerung (l/m) 130

* Berechnet nach Schweizer SIA Norm 431


Gewässerschutzanlage 10m³

Die Anlage eignet sich ideal für den Einsatz auf Baustellen mit kleinem Wasseraufkommen und überzeugt selbst unter engen Platzverhältnissen. Sie ist optimal ausgelegt für anspruchsvolle Arbeiten wie Betonbohrungen, Betonschnitte oder HDW‑Abtrag und stellt dabei eine zuverlässige und effiziente Wasseraufbereitung sicher. Der abschließbare Technikraum bietet Platz für bis zu vier CO₂‑Gasflaschen und schützt die gesamte Technik vor äußeren Einflüssen.

Für maximale Betriebssicherheit und Transparenz stehen Fernüberwachung und Fernwartung zur Verfügung. Alle relevanten Messdaten werden automatisch aufgezeichnet und ermöglichen eine lückenlose Dokumentation sowie eine effizientere Wartung.

Häufige Fragen

Bei Bauarbeiten entsteht häufig Abwasser, das durch Beton, Zement, Bohr‑ oder Schneidprozesse stark alkalisch oder mit Feststoffen belastet ist. Dieses Wasser darf nicht unbehandelt in Gewässer oder die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet alle Beteiligten, Gewässerverunreinigungen zu vermeiden und nur aufbereitetes, genehmigungsfähiges Wasser einzuleiten. Die Anforderungen sind Bestandteil der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen jeder Baugenehmigung.


Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Betreiber der Baustelle. Das kann der Bauherr, das ausführende Bauunternehmen oder eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) sein, je nach Projekt.
Auch wenn Dienstleister beauftragt werden, bleibt die rechtliche Gesamtverantwortung beim Betreiber. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und gilt unabhängig von internen Zuständigkeitsregelungen oder vertraglichen Vereinbarungen.


Für die Einleitung in Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation gelten Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz, der Abwasserverordnung (AbwV) sowie aus kommunalen Entwässerungssatzungen.
In der Praxis liegt der zulässige pH‑Wert in der Regel zwischen 6,5 und 9,0 (teils bis 10). Zusätzlich müssen Feststoffe, Sedimente und weitere Belastungen entfernt werden. Maßgeblich sind stets die Vorgaben der zuständigen Wasser‑ bzw. Umweltbehörde.


Mobile Gewässerschutzanlagen sind temporäre Anlagen zur Aufbereitung von verschmutztem Baustellenwasser direkt vor Ort. Sie trennen Feststoffe, neutralisieren alkalisches Wasser und überwachen relevante Parameter wie den pH‑Wert automatisch.
Solche Anlagen entsprechen dem gesetzlich geforderten Stand der Technik und ermöglichen eine kontrollierte, dokumentierte und genehmigungsfähige Abwassereinleitung – auch auf zeitlich oder räumlich begrenzten Baustellen.


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