Für eine bestmöglich Beratung tragen Sie bitte die folgenden Informationen ein.
Bitte beachten Sie, dass Rückrufe an Wochenenden und Feiertagen nicht möglich sind. Wir werden uns jedoch so schnell wie möglich während unserer Geschäftszeiten bei Ihnen melden.
90 % der Baustellenabwässer enthalten Schadstoffe wie Schlämme, Betonpartikel oder Chemikalien. Ohne richtige Behandlung drohen hohe Bußgelder und Umweltverschmutzung.
Jährlich gelangen Millionen Liter verschmutztes Baustellenwasser in unsere Gewässer – handeln Sie jetzt! Baustellenabwässer enthalten häufig Schadstoffe wie Betonpartikel, mineralische Feinstoffe und Chemikalien, die ohne angemessene Behandlung unsere Umwelt belasten können
- Neutralisation von alkalischem Betonwasser
- Abscheidung von mineralischen Feinstoffen zur Entlastung von Kanalisation und Kläranlagen
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (WHG & AwSV)
- Automatische Überwachung minimiert den Wartungsaufwand
- Modernste Gewässerschutzanlagen reduzieren den Einsatz von Servicefachleuten erheblich
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich?
Der Bauherr trägt die Hauptverantwortung für den Gewässerschutz auf der Baustelle. Er muss sicherstellen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden.
Welche Genehmigungen sind erforderlich?
Je nach Standort und Projektumfang können tiefergehende wasserrechtliche Vorgaben erforderlich sein. Diese werden von den zuständigen Wasserbehörden erteilt.
Welche Strafen drohen bei Missachtung?
Verstöße gegen Gewässerschutzvorschriften können hohe Bußgelder und Baustopps nach sich ziehen. Zudem drohen Haftungsrisiken für den Bauherren.